Jetzt hat das Corona-Virus auch das AWG erwischt: Heute wurde eine „Anordung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern“ des BMWE im Bundesanzeiger veröffentlicht, wonach Ausfuhr und Verbringung von Schutzbrillen, OP-Masken, FFP2-Masken und anderer Schutzkleidung untersagt sind.
Rechtliche Grundlage ist § 6 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Nummer 5 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG)
Ausnahmen gelten z. B. für Reisebedarf und Ärzte, die diese Güter im Rahmen ihrer Berufsausführung mitführen.