USA verschärfen Exportkontroll-Anforderungen gegenüber Russland und Jemen

Das Bureau for Industry and Security (BIS), die Exportkontrollbehörde des US Wirschaftsministeriums, hat die Länderzuordnung von Russland und Jemen in den EAR verschärft.

Russland wurde aus den Ländergruppen A:2 und A:4 gelöscht und  in die Ländergruppen D:2 und D:4 aufgenommen. Praktisch bedeutet dies, das eine Reihe von License Exceptions für US (Re-) Export in dieses Land nicht mehr genutzt werden können. Außerdem werden zusätzliche Genehmigungsanforderungen für NP1-kontrollierte US-Güter definiert, mit einer „presumption of denial“. Bezüglich der General Prohibitions werden bestimmte Endverwendungen (etc. ballistische Raketen) als verboten aufgenommen. Die zivile US-Russische Zusammenarbeit in der Raumfahrt bleibt hierbei ausgenommen.

Jemen wurde von Country Group „B” in “D:1” umgestuft. Dadurch wird die Nutzung vieler License Exceptions, wie etwa LVS, TSR und TMP, ausgeschlossen. Weitere Verschärfungen in den Genehmigungsanforderungen betreffen Verschlüsselungsgüter und -Technologie sowie Mikroprozessoren für militärische Endverwendungen.

Alle Details zur Umgruppierung finden Sie im Federal Register.

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