Das Bureau for Industry and Security (BIS), die Exportkontrollbehörde des US Wirschaftsministeriums, hat die Länderzuordnung von Russland und Jemen in den EAR verschärft.
Russland wurde aus den Ländergruppen A:2 und A:4 gelöscht und in die Ländergruppen D:2 und D:4 aufgenommen. Praktisch bedeutet dies, das eine Reihe von License Exceptions für US (Re-) Export in dieses Land nicht mehr genutzt werden können. Außerdem werden zusätzliche Genehmigungsanforderungen für NP1-kontrollierte US-Güter definiert, mit einer „presumption of denial“. Bezüglich der General Prohibitions werden bestimmte Endverwendungen (etc. ballistische Raketen) als verboten aufgenommen. Die zivile US-Russische Zusammenarbeit in der Raumfahrt bleibt hierbei ausgenommen.
Jemen wurde von Country Group „B” in “D:1” umgestuft. Dadurch wird die Nutzung vieler License Exceptions, wie etwa LVS, TSR und TMP, ausgeschlossen. Weitere Verschärfungen in den Genehmigungsanforderungen betreffen Verschlüsselungsgüter und -Technologie sowie Mikroprozessoren für militärische Endverwendungen.
Alle Details zur Umgruppierung finden Sie im Federal Register.