Organisation der Exportkontrolle

Nach der Analyse entwickeln wir mit Ihnen eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Exportkontroll-Organisation.

Aufbau- und Ablauforganisationen werden konzipiert und dokumentiert, die verantwortlichen Personen und Funktionen im Unternehmen werden identifiziert und eingebunden.

Arbeits- und Organisationsanweisung

„Wer schreibt, der bleibt“ – Das ist auch im Außenwirtschaftsrecht so. Eine gut dokumentierte Arbeits- und Organisationsanweisung ist die halbe Miete: Mit definierten Verantwortlichkeiten, einem klaren Bekenntnis zur Compliance und festgelegten Prozessen.

Integration und Wirtschaftlichkeit

Vorschriften und Anweisungen sind nur die halbe Miete: Erst eine Umsetzung der Anweisungen in die Praxis – unter Berücksichtigung Ihrer Prozesse und unter Wirtschaftlichkeitsaspekten – schafft Sicherheit in der Exportkontrolle. Richtlinien und  und Kontrollen müssen implementiert werden. Gleichzeitig darf die Exportkontrolle nicht zu teuer werden und sollte möglichst im Hintergrund laufen.