Export von Schutzausrüstung: Neue Anordnung des BMWE

Wichtigste praxisrelevante Änderung neben einigen neuen Ausnahmen wie „Durchfuhr“ und redaktionellen Änderungen der Güterbeschreibungen:


[…] können Ausfuhren und Verbringungen auf Antrag ausnahmsweise im Voraus […] genehmigt werden, wenn die Ausfuhr oder Verbringung der Güter…

– für die Aufrechterhaltung des Betriebs von ausländischen Tochterunternehmen oder ausländischen Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten von Unternehmen mit Sitz im Inland erforderlich ist;

Die Anordnung finden Sie im Originaltext samt Hinweisen zur Beantragung von Genehmigungen über ELAN-K2 hier.

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