Lange angekündigt, und heute Mittag umgesetzt: Mit den VO (EU) 2022/345 und 2022/350 zur Änderungen der VO 833/2014 wurden folgende Sanktionen umgesetzt: a) Verbot für die Erbringung von „spezialisierten Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr“ für sieben Banken ab dem 12.3.2022. Hier dürfte auch das SWIFT-Verfahren gemeint sein. Interessant ist, dass die…
Russland Sanktionen aktuell: SWIFT-Ausschluss für sieben Banken und Sendeverbot für „Russia Today“ und „Sputnik“

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